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Beschluss aus dem Wörgler Gemeinderat am 3.7.2014

 

Mit einem Dringlichkeitsantrag aller Fraktionen zur Errichtung des Hochwasserschutzdammes Wörgl-West eröffnete Bürgermeisterin Hedi Wechner (links) die Gemeinderatsitzung. Nationalrätin GR Carmen Gartelgruber (Bild rechts mit Vizebgm. Dr. Andreas Taxacher bei der Unterzeichnung) brachte dazu eine Resolution ans Land ein, die vom gesamten Gemeinderat mitgetragen wird.

"Im Frühjahr 2013 wurden die Pläne zur Errichtung eines Hochwasserschutzdammes beim Baubezirksamt Kufstein eingereicht. Die Kosten für die Dammerrichtung wurden seinerzeit mit 800.000 Euro netto geschätzt. Anlässlich der am 26. Juni 2014 stattgefundenen Hochwasserinformationsveranstaltung konnte kein Termin für den Bau des notwendigen Dammes genannt werden. Die Notwendigkeit der Errichtung wurde von den zuständigen Mitarbeitern der Abteilung Wasserbau des Landes bestätigt", begründen die Wörgler Gemeinderäte ihre Forderung, den Hochwasserschutzdamm nach den Plänen des Ingenieurbüros Pollhammer "ehestmöglich" umzusetzen. Nationalrätin Carmen Gartelgruber brachte dazu eine Resolution an die Landespolitik (hier anklicken zur Ansicht) ein, die ebenfalls einstimmig angenommen wurde.

Mit der geschlossenen Einigkeit zu Beginn der Sitzung war´s allerdings schnell vorbei. Grün-GR Richard Götz forderte mit Hinweis auf die Tiroler Gemeindeordnung, dass über Tagesordnungspunkte des vertraulichen Sitzungsteiles öffentlich abgestimmt werden müsse - nicht inhaltlich, aber über die Behandlung der Punkte unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Was zur Folge hat, dass zumindest öffentlich bekannt wird, womit sich der Gemeinderat befasst. Nachdem Stadtamtsdirektor Dr. Alois Steiner das bestätigte, wurden die Punkte Veräußerung der Gemeindemietshäuser (einstimmig), Jahresabschluss 2013 der Stadtmarketing GmbH (19:2 - die Grünen wollten eine öffentliche Diskussion), Geschäftsführerbestellung bei der Stadtmarketing GmbH (einstimmig), Absetzung des Gesundheitszentrums-Jahresabschlusses 2013 aufgrund nicht anwesender GZW-Geschäftsführung (einstimmig) und Jahresabschluss 2013 der Vermögensverwaltungs KG der Stadt (einstimmig) beschlossen. Zusätzlich wurde vom öffentlichen Teil der Ankauf der Liegenschaft Sauggashaus mit zwei Gegenstimmen der Grünen vom öffentlichen in den vertraulichen Teil verlegt. 

 

Von links: Grün-GR Richard Götz und Alexander Atzl, FWL-Stadtrat Mario Wiechenthaler und NR Carmen Gartelgruber, Stadtrat Dr. Daniel Wibmer und Vizebgm. Evelin Treichl von der Bürgermeisterliste Arno Abler.

Fischerfeld: Dringlichkeitsantrag zur Volksbefragung abgelehnt

Einen Dringlichkeitsantrag der drei Fraktionen SPÖ, FWL und UFW mit der Forderung, im Herbst eine Volksbefragung über die Bebauung des Fischerfeldes durchzuführen, trug UFW-GR Emil Dander vor. Worauf Grün-GR Alexander Atzl einwandte, dass ohne Kenntnis der Fragestellung und Folgekosten für die Stadt, die er aufgrund der angenommenen Miete mit 700.000 Euro jährlich bezifferte, der Volksbefragung nicht zugestimmt werden könne. "Die Frage lautet, ob die Bürger für die Errichtung des Sozialkompetenz-Zentrums sind - ja oder nein", konkretisierte Bürgermeisterin Hedi Wechner und meinte bezüglich der Kosten, dass diese noch nicht feststehen und davon abhängen, "was die Stadt dort haben will." Atzl erinnerte daran, dass laut Tiroler Gemeindeordnung die gesetztliche Verpflichtung bestehe, vorher Zahlen auf den Tisch zu legen. Wechners Einwand, dass beim Beschluss des Blaulichtzentrums weniger am Tisch lag, entgegnete er: "Da wurde auch keine Volksbefragung beschlossen."

"Erst aufklären, was geplant ist - und dann fragen", meldete sich Vizebgm. Evelin Treichl zu Wort, worauf sich eine Diskussion à la "da beißt sich der Hund in den Schwanz" entwickelte. Laut Bürgermeisterin ist klar, was geplant ist (zur Erinnerung: Sozialkompetenz-Zentrum mit Musikschule, Kindergarten, Seniorenpflegeheim, betreutem Wohnen, Generationenhaus, Mensa, Veranstaltungsraum, Park und Einrichtungen der Volkshilfe) - der Gemeinderat müsse sich jetzt eben klar werden, was man davon wolle. Die Volksbefragung betrachte sie dazu als legitimes Mittel. "Bis jetzt ist nichts entscheidungsreif. Wir brauchen mehr Unterlagen, haben diese nicht bekommen", wandte Treichl ein, der der vorgelegte Werbeflyer der WIST zu wenig ist. Bisher habe sich kein einziger Ausschuss mit dem Projekt beschäftigt. Dander betrachtete den Dringlichkeitsantrag als "Initialzündung" dafür: "Jeder soll in seinem Ausschuss sich damit befassen. Bis jetzt fehlt die Aussage, was wir brauchen. Wie wir das finanzieren, ist eine andere Baustelle. Es soll etwas Vernünftiges für die Bevölkerung entstehen."

Dazu brauche es keine Dringlichkeit, wandte Vizebgm. und Stadtentwicklungsreferent Dr. Andreas Taxacher vom Team Wörgl ein und meinte: "Sobald wir Unterlagen erhalten, können wir uns damit beschäftigen." Als Befürworter der Volksbefragung teilte FWL-STR Mario Wiechenthaler mit, dass "die WIST im Sommer die Bevölkerung aufklären wird." Die Dringlichkeit sieht er dadurch gegeben, weil die WIST bis Herbst eine Entscheidung am Tisch haben wolle. Was die Kosten angehe, können die erst beziffert werden, wenn sich der Gemeinderat einig sei.

"Wir können die WIST in die Pflicht nehmen, sobald wir wissen, was wir wollen. Da geht es nicht nur um Miete, das kann auch in den Besitz der Stadt gehen. Wichtig ist, dass hier etwas Sinnvolles für die Stadt entsteht, die WIST kann auch nur Wohnungen bauen." Grün-GR Götz wies auf die gesetzlichen Fristen hin, die für die Durchführungen von Volksbefragungen gelten - weshalb eine Beschlussfassung zum jetzigen Zeitpunkt nicht sinnvoll sei. Worauf Wiechenthaler mit der Ankündigung reagierte, dann werde er im Sommer eben selbst Unterschriften sammeln gehen. Vizebgm. Taxacher brachte einen neuerlichen Schlichtungsversuch mit dem Vorschlag ein, dass sich erst die Ausschüsse mit dem Projekt befassen und erst dann, sollte man sich nicht einig werden, im Herbst eine Volksbefragung durchgeführt werden soll. Worauf Wechner auf der Abstimmung sofort beharrte, Wibmer das nicht als TGO-konform bezeichnete, Wiechenthaler hingegen schon, der wissen will, "was das Volk denkt".

Die verhärteten Fronten konnten in der Diskussion nicht aufgeweicht werden und so endete die Abstimmung ohne große Überraschung damit, dass der Dringlichkeitsantrag von den einreichenden Fraktionen 9 Ja-Stimmen erhielt, von den anderen drei Fraktionen Bürgermeisterliste Arno Abler, Team Wörgl und Wörgler Grüne mit 12 Stimmen abgelehnt wurde.

 

Der Beharrungsbeschluss zur Errichtung des Stadtparkes im Fischerfeld wurde wiederholt, da bei der ersten Abstimmung die Zählung nicht mit der Anzahl der anwesenden Mandatare übereinstimmte. Im Bild links Vizebgm. Dr. Andreas Taxacher und GR Mag. Johannes Puchleitner.

Eine Fortsetzung erlebte die Fischerfeld-Diskussion zu späterem Zeitpunkt unter dem Tagesordnungspunkt "Allfälliges", als Vizebgm. Evelin Treichl die Frage an Bürgermeisterin Hedi Wechner richtete, weshalb sie den Gemeinderatsbeschluss vom 27. März 2014 zur Errichtung des Stadtparkes im Fischerfeld nicht umsetze und die Aufstellung des Zaunes per Dienstanweisung untersagt habe.

"Um Schaden von der Gemeinde abzuwenden. Ich habe ein eindeutiges Mail von Herrn Hinterhölzl von der WIST erhalten, dass diese Besitzstörungsklage einreichen, wenn der Zaun gebaut wird. Eine Hecke ist vorgesehen, ein Zaun nicht", rechtfertigte sich Wechner. "Eine Hecke ist auch ein Zaun. Wir sind verpflichtet, bei der Dienstbarkeit die Grenze zu kennzeichnen. Wenn wir das nicht tun, droht eine Klage. Wir haben dazu das Recht, egal ob Zaun oder Hecke", lautet das Rechtsverständnis von Grün-GR und Rechtsanwalt Mag. Alexander Atzl. Momentan sei der Zaun die einzige Abgrenzungsmöglichkeit. Atzl beantragte die Fassung eines Beharrungsbeschlusses laut TGO zur Umsetzung des Stadtparkes. Worauf Bgm. Hedi Wechner auf ihrem Widerstand beharrte mit dem Hinweis auf die angedrohte Besitzstörungsklage und damit verbundener Kosten für die Stadt. So mit einem zukünftigen Partner umzugehen sein "klamaukhaft". Eine Abgrenzung sei nicht nötig, da die WIST für die Jugendkulturveranstaltung die Benützug des gesamten Geländes bewilligt habe. Die Zaun-Errichtung durch die acht Mandatare der Stadt sei ja "eine lustige Aktion" gewesen, in der sie allerdings "nur die Vertretung eines Justamentstandpunktes" sehe.

Atzl will die Umsetzung der Stadtpark-Beschlusses. Außerdem sei im Fall einer Besitzstörungsklage jetzt nicht die Stadt, sondern die acht Mandatare Ansprechpartner. "Die WIST lässt jetzt prüfen, ob das Servitut nicht nur an die Errichtung des Seniorenheimes gebunden ist. Ich will mich darauf nicht einlassen, den Schaden hätte die Stadt", rechtfertigte Wechner ihren Standpunkt, die Errichtung des Zaunes weiterhin hintanzuhalten. Vizebgm. Dr. Taxacher zitierte einmal mehr die TGO und forderte laut §52 die Befassung des Gemeinderates mit dem Beharrungsbeschluss - dann müsse bei einer weiteren Weigerung der Bürgermeisterin die Bezirkshauptmannschaft entscheiden.

"Laut Servitutsvertrag haben die Kosten für die Hecke beide Seiten zu tragen", wandte FWL-GR Ekkehard Wieser ein und kündigte an, dem Beharrungsbeschluss nicht zuzustimmen. Was er dann allerdings irrtümlich doch tat und Bürgermeisterin Hedi Wechner mit den Worten "Kollege Wieser stimmt am Weg aufs Klo für den Beharrungsbeschluss" fürs Protokoll dokumentierte.

"Im Servitutsvertrag steht auch drin, dass die Abgrenzung versperrbar sein muss. Wie versperren wir eine Hecke?" brachte Evelin Treichl eine weitere Skurilität zur Sprache. Und Atzl ergänzte, dass es nicht nur um den Zaun, sondern auch um Wege, Bankerl etc. gehe. Wechners Hinweis, man habe der WIST eine Frist bis Oktober eingeräumt, entgegnete Atzl, dass davon im Beschluss, der sich auf die Präzisierung des Sozialkompetenzzentrums bezog, (Anm.:bezüglich des Parks) nichts stehe. STR Wiechenthaler wollte wissen, ob die Fassung eines Beharrungsbeschlusses unter Allfälliges TGO-konform sei, was Stadtamtsdirektor Steiner bejahte.

GR Mag. Johannes Puchleitner erinnerte an die Inhalte des Gemeinderatsbeschlusses vom 27. März zur Parkerrichtung und Kostenfreigabe von 70.000 Euro mit dem Abstimmungsergebnis von 14 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen, der seinem Demokratieverständnis zufolge nach wie vor gültig sei. "Dieser Beschluss ist Geldverschwendung für die Stadt", konterte Bgm. Wechner und fragte nach, ob man es wirklich auf eine Klage ankommen lassen wolle. UFW-GR Dr. Herbert Pertl beantragte daraufhin eine namentliche Abstimmung, die dann mit Mehrheit den Beharrungsbeschluss fasste.