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Presseaussendung der Tiroler Freiheitlichen

Damit  führe sich das von der ÖVP, dem Team Wörgl und den Grünen angeführte hohe Kaufpreisargument  ad absurdum, meint Wiechenthaler. In seinem Antrag auf Überprüfung und ggf. Aufhebung des Beschlusses des Gemeinderates der Stadtgemeinde Wörgl bzgl. Ankaufs der Liegenschaft „Bad Eisenstein“ sowie dessen Beharrungsbeschlusses an die Gemeindeaufsichtsbehörde begründet Wiechenthaler das so: "Denn die Gemeinde ist laut § 43 Abs 6 des Tiroler Raumordnungsgesetzes kurz TROG von 2006 verpflichtet, eine Widmung als Sonderfläche aufzuheben, wenn innerhalb von 3 Jahren ab der Widmung keine Baubewilligung oder kein Baubeginn erfolgt. Aufgrund der Tatsache, dass diese Widmung bereits im September 2010 beschlossen wurde, hätte der Gemeinderat diese bereits ab September 2013, spätestens jedoch ab April 2014 wieder in Freiland zurückwidmen müssen. Das ist nicht passiert. Somit steht für mich fest, dass durch diese Rückwidmung der Kaufpreis keinesfalls € 1.250.000,- betragen kann. "

Laut Wiechenthaler würden damit auch das Gutachten von  Ing. Kullnig wie auch der Kaufvertrag "auf falschen Tatsachen beruhen. Was auch immer die Überprüfung der Gemeindeaufsicht ergibt, wir von der FWL werden bei der nächsten Gemeinderatssitzung am 26.03.2015 einen Antrag auf sofortige Rückwidmung stellen“, so Wiechenthaler.